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Wie muss Widerspruch eingelegt werden?

Widerspruch kann nur per Einschreiben eingelegt werden. Dieses Schreiben muss vom Antragsteller oder von dessen Rechtsanwalt ausgehen. Der Beistand eines Rechtsanwalts ist nicht verpflichtet. Das Gesetz lässt allerdings keinen Beistand durch eine andere Person zu.
Der Widerspruch muss gerichtet werden an das Widerspruchsorgan in Sachen Sicherheitsermächtigungen, Sicherheitsbescheinigungen und SicherheitsstellungnahmenRue de Louvain 48/5, 1000 Brüssel.
Zu diesem Schreiben muss eine sog. Widerspruchsakte gefügt werden, ergänzt um zwei Abschriften dieser Akte, deren Übereinstimmung mit dem Original vom Antragsteller oder dessen Anwalt bestätigt werden muss. Die Widerspruchsakte muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Vornamen, Geburtsort und Geburtsdatum, Wohn- oder Aufenthaltsort des Antragstellers; wenn er im Namen einer juristischen Person (z. B. einer AG) auftritt: deren Name und Gesellschaftssitz, Identität der Verwalter, der Geschäftsführer, der Vorstandsmitglieder oder der Person, die für Verwaltung oder Management angestellt wurde, sowie eine Kopie der Satzung
  • Entscheidung oder Stellungnahme, gegen die Widerspruch eingelegt wird (das ist selbstverständlich nicht möglich, wenn es um eine Beschwerde gegen das Ausbleiben einer Entscheidung geht)
  • Erläuterung der Umstände des Falls und die geltendgemachten Gründe
  • gegebenenfalls das Dokument, aus dem ersichtlich ist, dass der Antragsteller über die auszuführende Sicherheitsüberprüfung informiert wurde
  • jedes Dokument, das der Antragsteller für zweckdienlich erachtet
  • Auflistung der zur Begründung herangezogenen Unterlagen.

Widerspruch muss eingereicht werden innerhalb von

  • 30 Tagen nach Mitteilung über die Entscheidung im Fall einer Verweigerung oder Aufhebung einer Sicherheitsermächtigung oder 30 Tage nach dem Verstreichen der Frist, über die die Behörde verfügt, um den Antrag zu bearbeiten;
  • acht Tagen nach Mitteilung über die Entscheidung im Fall einer Verweigerung oder Aufhebung einer Sicherheitsbescheinigung oder acht Tage ab dem Datum, das in dem Dokument erwähnt wird, das all denjenigen zugeschickt wird, die Gegenstand einer Sicherheitsüberprüfung sind;
  • acht Tagen nach der Mitteilung einer negativen Sicherheitsstellungnahme.
  • Für den Widerspruch gegen eine Entscheidung einer Behörde, in bestimmten Fällen Sicherheitsbestätigungen oder Sicherheitsstellungnahmen zu beantragen, ist keine Frist vorgesehen.

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