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Für welche Streitsachen ist das Widerspruchsorgan zuständig?

Das Widerspruchsorgan ist für sehr spezifische Streitsachen zwischen bestimmten Behörden und (juristischen) Personen zuständig. Dabei kann es insbesondere gehen um

  • die Verweigerung oder die Aufhebung einer Sicherheitsermächtigung oder die nicht rechtzeitige Entscheidung darüber;
  • die Verweigerung oder die Aufhebung einer Sicherheitsbescheinigung, die Zugang zu Orten gewähren soll, an denen sich geheime Dokumente befinden, oder die nicht rechtzeitige Entscheidung darüber;
  • die Verweigerung oder die Aufhebung einer Sicherheitsbescheinigung, die Zugang zu bestimmten Orten gewähren soll, an denen eine Gefahrenlage gegeben ist, oder die nicht rechtzeitige Entscheidung darüber;
  • eine negative Sicherheitsstellungnahme im Sinne des Gesetzes vom 11. Dezember 1998;
  • eine Entscheidung einer öffentlichen oder Verwaltungsbehörde, um in einem bestimmten Sektor oder für einen bestimmten Ort oder eine bestimmte Veranstaltung Sicherheitsstellungnahmen oder -bescheinigungen zu beantragen.

Das Widerspruchsorgan hat keine anderen Befugnisse. So darf es beispielsweise nicht über die Sicherheitsstellungnahmen für angehende Detektive und für Personen urteilen, die sich um die belgische Staatsangehörigkeit bemühen. Hierfür ist der Staatsrat beziehungsweise das Gericht erster Instanz zuständig.

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