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Was ist das Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse?

Seit dem 1. Dezember 2006 ist das Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse, oder kurz KOBA, funktionsfähig (Wetstraat, 22 - 1000 Brussel). Dieses Organ, das der Nachfolger der Gemischten Antiterrorgruppe ist, führt punktuelle oder strategische Bewertung durch über die terroristischen und extremistischen Bedrohungen in und gegen Belgien. Es übt seinen Auftrag aus vor allem auf der Grundlage der Informationen, die es von den so genannten Unterstützungsdienste erhält. Dies sind:

  • die Staatssicherheit;
  • der Allgemeine Nachrichten- und Sicherheitsdienst der Streitkräfte;
  • die föderale und die lokale Polizei;
  • die Zoll- und Akzisenverwaltung des FÖD Finanzen;
  • der Dienst für Ausländeramt des FÖD Inneres;
  • der FÖD Mobilität und Transportwesen und
  • der FÖD Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit.

Die Bedrohungsevaluierungen sind für diverse politische, verwaltungstechnische oder gerichtliche Behörden bestimmt, die im Bereich der Sicherheit eine gewisse Verantwortung tragen. Es sind diese Behörden, die letztendlich die geeigneten Maßnahmen ergreifen müssen, um eine eventuell festgestellte Bedrohung abzuwenden. Dieses Organ untersteht der gemeinsamen Amtsgewalt des Justiz Ministers und des Innen Ministers.

OCAD
Wetstraat 22
1000 Brüssel
T : 02 / 238.56.86
W: https://koba.belgium.be/
E : https://koba.belgium.be/contact/

  • Das Gesetz vom 10. Juli 2006 über die Bedrohungsanalyse (Belgisches Staatsblatt 20. Juli 2006) [pdf]
  • Der Königliche Erlass vom 28. November 2006 zur Ausführung des Gesetzes vom 10. Juli 2006 über die Bedrohungsanalyse (Belgisches Staatsblatt 1. Dezember 2006) [pdf]

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